Jugendschutz

Die Sicherheit und der Schutz junger Besucherinnen und Besucher haben für uns höchste Priorität.

Das SpinningSun! Festival findet im Rahmen der städtischen Jugendarbeit statt. Hierfür gelten rechtliche Erleichterungen, da es sich um ein Event eines anerkannten Trägers handelt. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht hier Sonderregelungen vor. 



Mindestalter

Der Besuch des SpinningSun! Festivals ist ab 14 Jahren möglich.

Bitte bringt zum Einlass einen gültigen Lichtbildausweis mit. Das Alter wird am Einlass kontrolliert.



Aufenthaltsregelungen

Nach dem mit der Stadt Greven abgestimmten Jugendschutzkonzept gelten für das SpinningSun! Festival folgende Aufenthaltsregelungen:


  • Jugendliche unter 16 Jahren können das Festival grundsätzlich bis 22:00 Uhr ohne Begleitung besuchen.


  • Jugendliche ab 16 Jahren können das Festival grundsätzlich bis 24:00 Uhr ohne Begleitung besuchen.


  • Mit einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person (Muttizettel) richtet sich der Aufenthalt nach den geltenden jugendschutzrechtlichen Bestimmungen sowie dem für die Veranstaltung abgestimmten Jugendschutzkonzept.



Begleitperson (Muttizettel)

Solltet ihr das Festival mit einer erziehungsbeauftragten Person besuchen, muss der Muttizettel vollständig ausgefüllt und von einer personensorgeberechtigten Person unterschrieben sein. Die Begleitperson muss volljährig sein und während des gesamten Festivalbesuchs die Aufsicht übernehmen.

Den Muttizettel findest du hier: Muttizettel



Alkohol

Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zur Abgabe alkoholischer Getränke gelten selbstverständlich uneingeschränkt.

Unser Einlass- und Thekenpersonal führt entsprechende Alterskontrollen durch und behält sich bei Verstößen geeignete Maßnahmen vor.

Bei Fragen zum Jugendschutz könnt ihr euch jederzeit an unser Team wenden.